Vor Ort

Ortsverbände sind Untergliederungen des Kreisverbandes. Im Kreisgebiet können in Orten mit mindestens 7 Mitgliedern Ortsverbände gegründet werden.

Ortsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eine eigene Satzung, soweit die Satzung des Kreisverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. Die Ortsverbände arbeiten selbständig. Themenbezogen kommt es regelmäßig zur Zusammenarbeit mit dem Kreisverband bzw. mit anderen Ortsverbänden. Neben punktuellen bundes- und landespolitischen Themen liegt der Arbeitsschwerpunkt der Ortsverbände in der Kommunalpolitik.

Deine Kommune ist nicht dabei?

Zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir heißen neue Mitglieder an jedem Ort herzlich willkommen!

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