Spenden Für eine Grüne Zukunft wollen wir gemeinsam mit Ihnen um Wählerstimmen kämpfen: Für eine nachhaltige, gute Politik. Doch erst Ihre Spenden machen unsere Arbeit möglich. Dafür ein herzliches DANKE! Informationen dazu, wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Spenden umgeht und welche Spenden wir nicht annehmen, finden Sie in unserem Spenden-Kodex. Über den Umgang mit ihren Daten informieren wir in unserer Datenschutzerklärung. Fragen? Für Fragen steht unsere Finanzabteilung zur Verfügung. Mail Spenden Sie uns per (Online-)Überweisung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband PinnebergIBAN: DE51 2305 1030 0008 8248 15BIC: NOLADE21SHOSPARKASSE SÜDHOLSTEIN Verwendungszweck: Spende – Name des Ortsverbandes/Kreisverbandes/Wahlthemas, Ihr Name, Ihre Adresse Um die Spende richtig verbuchen zu können und Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir ihre Postadresse. Spenden Sie uns ein Plakat Helfen Sie uns bei einer erfolgreichen Plakatierung für die nächste Wahl! Sie können Plakate in Form von festen Großflächen, Litfaßsäulen sowie Kinowerbung für eine Wahl spenden. Nutzen Sie dafür einfach unser Medienspendentool. Dort können Sie zunächst ihre/n Lieblingsstandort/e und dann einen Zeitraum auswählen. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Buchung und zum Spendeneinzug. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns auf diese Weise im Wahlkampf unterstützt! Parteispenden sind steuerlich absetzbar Ihre Spende reduziert Ihre zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei dem, was Sie über diese Beträge hinaus spenden, hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Sie mindern also Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34g und § 10b Absatz 2 geregelt. Die Zuwendungsbestätigung versenden wir unaufgefordert bis spätestens Ende März des folgenden Jahres. Beispiel 1Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro. Beispiel 2Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro. Beispiel 3Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50 Prozent von 1.650 Euro). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt. Beispiel 4Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50 Prozent von 3.300 Euro). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr. Staatliche Parteienfinanzierung Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung wird BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Staat je Spende von einer Privatperson ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 Euro je Spender*in und Jahr erhalten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 0,45 Euro je gespendeten Euro. Jeden Euro, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der staatlichen Parteienfinanzierung bekommt, bekommen andere Parteien nicht. Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann ein*e Steuerberater*in beantworten. Mitgliedsbeiträge und Mandatsträger*innenbeiträge Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt laut Satzung 1 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens jedoch 6,50 Euro pro Monat. Für Mitglieder, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag mindestens 3,00 Euro. Im Einzelfall kann der Kreisvorstand einen abweichenden Mitgliedsbeitrag nicht niedriger als 1,00 Euro pro Monat beschließen, zeitlich begrenzt kann auch die vollständige Freistellung vom Mitgliedsbeitrag beschlossen werden. Dies muss begründet in Textform beim Kreisvorstand beantragt werden. Die Mitgliedsbeiträge fließen direkt in die Arbeit des Kreisverbandes ein: In die Miet- und Personalkosten der Kreisgeschäftsstelle, die quartalsweisen Kreismitgliederversammlungen, die Delegationen zu den Landes- und Bundesparteitagen, die regionalen Netzwerk-Treffen, die Materialien und Großplakate zu den landes- und bundesweiten Wahlkämpfen. Mit den Beiträgen tragen wir durch eine Abgabe an unseren Landes- und Bundesverband zusätzlich auf allen Ebenen zu einer gelingenden Parteiarbeit bei. Der Mandratsträger*innenbeitrag beträgt laut Satzung 30 Prozent der erhaltenen Aufwandsentschädigungen. Insbesondere Mandatsträger*innen mit besonderen finanziellen Härten, mit Behinderung oder die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet, Kinder oder pflegebedürftige Angehörige haben, können ihren Mandratsträger*innenbeitrag reduzieren. Gemeinderatsmitglieder entrichten den Mandratsträger*innenbeitrag an den jeweiligen Ortsverband und Kreistagsabgeordnete an den Kreisverband. Der Ortsverband finanziert sich über Spenden und den Mandratsträger*innenbeiträgen. Von den für einen Ortsverband bestimmten Spenden behält der Kreisverband 20 Prozent als Umlage ein. Hiervon sind Verzichtsspenden ausgenommen. Abrechnungen Grundsätzlich können alle entstanden Kosten, die in Ausübung eines Parteiamtes (Vorstandsmitglieder und Delegierte) entstanden sind, über das Abrechnungsformular abgerechnet werden. Hierzu zählen insbesondere Reise, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Die Höchstsätze und Abrechnungsgrundsätze können dem Formular Abrechnungsformular entnommen werden (unterer Rand die verschiedenen Tabellenblätter). Das Abrechnungsformular inkl. Belege (bei Barzahlungen die Belege im Original) ist innerhalb von drei Monaten entweder bei unserer Kreisgeschäftsstelle einzureichen oder bei einem unserer vielen Treffen persönlich zu übergeben. Wer auf die Erstattung der Kosten zugunsten einer Verzichtsspende verzichtet, bekommt eine Spendenquittung in entsprechender Höhe. Die kann beim Finanzamt wie eine Parteispende geltend gemacht werden. Gleichzeitig bekommt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesebene mehr Geld im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung, von der auch alle Landes- und Kreisverbände anteilig profitieren. Abrechnungsformular-Excel-V4.0Herunterladen Abrechnungsformular-LibreOffice-V4.0Herunterladen Abrechnungsformular-OpenOffice-V4.0Herunterladen Abrechnungsformular-PDF-V4.0Herunterladen