Kreisschiedsgericht

Das Kreisschiedsgericht ist zuständig für:

  • Streitigkeiten zwischen Organen des Kreisverbands oder zwischen Organen des Kreisverbands und eines zum Kreisverband gehörenden Ortsverbands oder zwischen Organen einzelner, zum Kreisverband gehörender Ortsverbände oder zwischen einem Organ des Kreisverbands oder eines Ortsverbands und einem Mitglied des Kreisverbands, soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden,
  • Ordnungsmaßnahmen gegen Organe des Kreisverbands, der dazugehörigen Ortsverbände oder gegen Mitglieder des Kreisverbands.

Das Kreisschiedsgericht besteht aus fünf von der Kreismitgliederversammlung für zwei Jahre gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder des Kreisschiedsgerichts sind zurzeit:

  • Dr. Ann-Kathrin Tranziska, OV Pinneberg und Pinnaudörfer (Vorsitzende)
  • Ines Strehlau, OV Halstenbek (Beisitzerin)
  • Achim Diekmann, OV Rellingen (Beisitzer)
  • Eka von Kalben, OV Pinneberg und Pinnaudörfer (Stellvertreterin)
  • Mathias Schmitz, OV Schenefeld (Stellvertreter)

Mitglieder des Vorstands einer Parteigliederung oder Parteimitglieder, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen, können nicht Schiedsrichter*innen sein. Alle Mitglieder des Schiedsgerichts sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie können nicht abgewählt werden.

Anträge und Anfragen an das Kreisschiedsgericht können postalisch an die Kreisgeschäftsstelle oder per E-Mail an kreisschiedsgericht@gruene-pi.de geschickt werden.

Die Regelungen und das Verfahren sind in der aktuelle Satzung unseres Kreisverbandes und der aktuellen Landesschiedsordnung des Landesverbandes zu finden.

Bei Fragen steht auch die Kreisgeschäftsstelle zur Verfügung.