Finanzen

Auf dieser Seite haben wir hilfreiche und interessante Informationen zum Thema Finanzen in unserem Kreisverband zusammengestellt. Meldet Euch bei offenen Fragen einfach bei uns.

Wie finanziert sich der Kreisverband?

Unsere größte Einnahmequelle sind die Mitgliedsbeiträge, die fast 75% unserer Einnahmen ausmachen. Die restlichen Einnahmen setzen sich aus Spenden, Beiträgen von Mandatsträger*innen und Zuschüssen aus der staatlichen Grundfinanzierung zusammen. Es sind also im Wesentlichen unsere Mitglieder, die mit ihren kleinen und großen Beiträgen unsere politische Arbeit ermöglichen.

Wofür gibt der Kreisverband sein Geld aus?

Politische Gliederungen sparen in Jahren ohne Wahlen Geld, um es in Wahljahren auszugeben. Die folgenden Ausführen beziehen sich daher auf Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre.

Um unsere politischen Ziele möglichst erfolgreich zu erreichen, fließen etwa 40% unserer Ausgaben in zwei Mitarbeiter*innen. Weitere 30% fließen in wiederkehrende Aufgaben im Bereich der allgemeinen politischen Arbeit und Administration, wie zum Beispiel die Organisation von Veranstaltungen oder unsere Website. Die restlichen 30% verteilen sich in etwa gleichen Teilen auf Ausgaben für Wahlkämpfe bzw. Zuschüssen an den Landes- und Bundesverband.

Die einzelnen Budgets werden von der Kreisschatzmeister*in ausgearbeitet und mit dem Kreisvorstand abgestimmt.

Wie hoch ist der monatliche Mitgliedsbeitrag?

Die Höhe des Beitrages beträgt mindestens 1 % vom Nettoeinkommen, mindestens jedoch 7 Euro (ab 01.01.2026 mindestens 8 Euro). Dieses regeln die Satzungen der Bundespartei und des Kreisverbandes.

Ausnahmen:
1. Für Mitglieder unter 28 Jahren gilt die Hälfte des regulären Mitgliedsbeitrags und
2. In besonderen Fällen kann der Mitgliedsbeitrag reduziert oder ausgesetzt werden, z. B. bei Krankheit oder bei geringem Einkommen. Hierzu ist ein Antrag beim Kreisvorstand zu beantragen (bitte melde dich dazu bei unserem Kreisschatzmeister unter arne.heinold@gruene-pi.de), welcher nicht öffentlich und mit einfacher Mehrheit entscheidet. Eine Abweichung kann grundsätzlich nur bis zum 31.12. des laufenden Jahres gewährt werden, danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Wie kann ich als Mitglied Kosten abrechnen?

Grundsätzlich können alle entstanden Kosten, die in Ausübung eines Parteiamtes (Vorstandsmitglieder und Delegierte) entstanden sind, über das Abrechnungsformular abgerechnet werden.

Hierzu zählen insbesondere Reise, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Die Höchstsätze und Abrechnungsgrundsätze können dem Formular Abrechnungsformular entnommen werden (unterer Rand die verschiedenen Tabellenblätter). 

Das Abrechnungsformular inkl. Belege (bei Barzahlungen die Belege im Original) ist innerhalb von drei Monaten entweder bei unserer Kreisgeschäftsstelle einzureichen oder bei einem unserer vielen Treffen persönlich zu übergeben.

Wer auf die Erstattung der Kosten zugunsten einer Verzichtsspende verzichtet, bekommt eine Spendenquittung in entsprechender Höhe. Die kann beim Finanzamt wie eine Parteispende geltend gemacht werden. Gleichzeitig bekommt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesebene mehr Geld im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung, von der auch alle Landes- und Kreisverbände anteilig profitieren.

Es lohnt sich also auf jeden Fall diese Kosten abzurechnen!

Download der Abrechnungsformulare

Alles Rund um das Thema Spenden

Alle Informationen und die Möglichkeit direkt online zu spenden gibt es hier: Spenden.

Kontakt

Foto von Arne Heinold.

Arne Heinold

Kreisschatzmeister

Bild von Sylvia Molina.

Sylvia Molina

Mitarbeiterin Finanzen